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HomeAn wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Weitere Informationen zu zuständigen Stellen erhalten Sie auf den folgenden Seiten:
- Übersicht der örtlichen Jugendämter in den Städten und Landkreisen
- Übersicht der Kreis und Stadtjugendringe
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Informationen und Links zum Thema Jugendarbeit - Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Welche Unterlagen werden benötigt?
Über die benötigten Unterlagen informiert Sie Ihre zuständige Stelle.
Formulare, die Sie bei dem örtlich zuständigen Jugendamt erhalten können, sind:
- Antrag auf Übernahme von Teilnehmerbeiträgen für Ferienfreizeiten
- Antrag der Förderung von Maßnahmen der Jugendarbeit
- Antrag zur Förderung von Einrichtungen und Diensten der Jugendarbeit
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
- § 11 ff. Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG)
- Gesetz zur Förderung der Jugendarbeit (JugFöG ND)
Was sollte ich noch wissen?
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des Landessozialamtes Niedersachsen unterstützt die Träger und Einrichtungen der Jugendarbeit in Niedersachsen mit Fachtagungen, Fortbildungsangeboten und Informationsveranstaltungen. Sie bearbeitet zahlreiche Förderprogramme der verschiedenen Träger und unterstützt Einrichtungen der außerschulischen Jugendarbeit.
Der Landesjugendring Niedersachsen als Interessengemeinschaft für Kinder und Jugendliche in Niedersachsen wirkt an der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen mit und nimmt eine Lobby-Funktion gegenüber Politik, Verwaltung und der Öffentlichkeit wahr.
Im Landesjugendring Niedersachsen haben sich 19 landesweit aktive Jugendorganisationen zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie