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HomeVerfahrensablauf
Die Benennung erfolgt in Ihren internen Unterlagen. Dem zuständigen Veterinäramt sind diese auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, der Region Hannover sowie des Zweckverbands Veterinäramt JadeWeser.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Benennung hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.
Rechtsgrundlage
- Artikel 10 - 14 der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte
- § 4 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
- § 7 Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung (TierNebV)
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz