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Verfahrensablauf

Die Benennung erfolgt in Ihren internen Unterlagen. Dem zuständigen Veterinäramt sind diese auf Verlangen zur Einsichtnahme vorzulegen.


Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, der Region Hannover sowie des Zweckverbands Veterinäramt JadeWeser.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Benennung hat vor Aufnahme der Tätigkeit zu erfolgen.


Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Veterinäramt.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz



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