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Voraussetzungen

Für den Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 müssen Sie ein Lebensalter von mindestens 18 Jahren nachweisen.


Welche Unterlagen werden benötigt?

-    Name und Anschrift des Antragstellers
-    Ausführliche Begründung
-    Angabe der genauen Örtlichkeit, Datum und Uhrzeit mit Beginn und Ende des Feuerwerks
-    Angabe der abzubrennenden pyrotechnischer Gegenstände (genauer Umfang) 
-    Abstände zu besonders empfindlicher Gebäuden und Anlagen etc.

Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Gemeinde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen


Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

-    Formulare: keine
-    Onlineverfahren möglich: nein
-    Schriftformerfordernis: nein
-    Persönliches Erscheinen nötig: nein 


Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen sind bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.



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