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Verfahrensablauf

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können Sie sich informieren.

Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.

Für die Eignungsprüfung müssen Sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren. Zudem müssen Sie eine Bewerbung einreichen.

Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.


An wen muss ich mich wenden?

Das örtliche Jugendamt


Welche Unterlagen werden benötigt?

keine


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen gegebenenfalls Kosten an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.


Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung



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