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Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig.

In der sonderpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse.


Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.


An wen muss ich mich wenden?

An das örtliche Jugendamt


Welche Unterlagen werden benötigt?

keine


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.


Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung


Fachlich freigegeben am
09.08.2023

Stadt Sarstedt Mobil