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Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit Änderungen vom 5. Juni ist online.

12.06.2020

Die Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus mit Änderungen vom 5. Juni lesen Sie hier. 

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Weiterführende Informationen:

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung hat eine weitere Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus erlassen. Die Verordnung tritt am 25. Mai 2020 bzw. 1. Juni 2020 und 8. Juni 2020 in Kraft. 

Durch die Änderungen werden insbesondere folgende Bereiche zum 25.05.2020 neu geregelt:

  • Alle personennahen Dienstleistungen sind mit Restriktionen erlaubt, dazu zählen u.a. Kosmetik, Maniküre, Massage.
  • Wettvermittlungsstellen und Spielhallen dürfen mit Restriktionen öffnen.
  • Gastronomiebetriebe dürfen ohne Platzbegrenzung mit Restriktionen öffnen.
  • Die kontaktlose Sportausübung ist nun auch in öffentlichen und privaten Sportanlagen (z.B. in Fitnesscenter oder in Turn- und Sporthallen) unter Hygiene- und Abstandsregeln zulässig.

Kitas sind grundsätzlich weiter geschlossen. Die Möglichkeit der Notbetreuung wird ausgeweitet. Häusliche Betreuung in Kleingruppen ist zugelassen. 

Nach wie vor gilt die Zwei-Haushalte-Regel, ebenso die Abstandsregeln und die Verpflichtung, beim Einkaufen und im ÖPNV einen „Mund-Nasen-Behelf“ zu tragen.

Die neue Verordnung mit Stand vom 22. Mai 2020 steht zum Download bereit. 

Lesen Sie die neue Verordnung hier in einer Lesefassung mit allen Änderungen, die farblich hervorgehoben wurden. 

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