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Erweiterte Pflicht zum Tragen einer textilen Mund-Nasen-Bedeckung in der gesamten Fußgängerzone und auf dem Wochenmarkt

28.10.2020
Wappen Sarstedt(Sarstedt) Am Freitag, dem 23.10.2020 ist die sogenannte 7-Tagesinzidienz im Landkreis Hildesheim auf über 50 Fälle je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern kumulativ in den letzten sieben Tagen angestiegen. Aus diesem Grund hat der Landkreis Hildesheim nach §3 Abs. 2 S. 3 der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nds. Corona-Verordnung) eine Allgemeinverfügung erlassen, nach der jede Person in allen Fußgängerzonen und auf allen Wochenmärkten im Landkreis Hildesheim eine textile Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss.

Folglich ist auch in der Sarstedter Fußgängerzone, die sich entsprechend der Beschilderung über die Enge Straße und über den Großteil der Steinstraße erstreckt, zu jeder Tages- und Nachtzeit eine textile Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Siehe Plan unten aufgeführt. 

Als einzige Ausnahme gilt die Anordnung nicht für Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können sowie für Kinder unter sechs Jahren.

Die Einhaltung dieses Gebots wird – ebenso wie die weiteren Regelungen der Nds. Corona-Verordnung – durch die Polizei kontrolliert, wobei Verstöße gegen die Verordnung mit Bußgeldern geahndet werden.

Die vollständige Allgemeinverfügung des Landkreises Hildesheim finden Sie unter https://www.landkreishildesheim.de/media/custom/2829_466_1.PDF?1603460989

Die für das Inkrafttreten dieser weitergehenden Regelungen maßgebliche 7-Tagesinzidenz im Landkreis Hildesheim wird von dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen/ bekanntgegeben.

Weitergehende Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen finden Sie unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle-inzidenz-ampel-193672.html.

Die vollständige Nds. Corona-Verordnung ist unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html abrufbar.

 

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